Dr. Peter Ramsauer
Mitglied des Bundestags | Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

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Peter Ramsauer Portrait

Interviews

Peter Ramsauer ist ein gefragter Interviewpartner und hier erhalten Sie die zahlreichen Interviews zur Ansicht.

„Andere Länder ins Boot holen“

Der CSU-Spitzenkandidat für die Bundestagswahl spricht mit der Bayerischen Staatszeitung über Managerhaftung, Anlageberatung und Baukindergeld.

CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer will die persönliche Haftung von Managern ausweiten. Sie sollen gravierende Fehlentscheidungen, die sie verursacht haben, auch schmerzlich im eigenen Geldbeutel spüren.

BSZ: Herr Ramsauer, Sie wollen nach der Bundestagswahl Manager von Unternehmen stärker in Haftung nehmen. Wie soll das konkret aussehen?

RAMSAUER: Erst mal vorneweg: Die Bezahlung von Managern obliegt den Eigentümern von Unternehmen, also meist den Aktionären. Doch die heutigen Regelungen zur Haftung von Managern verlangt diesen Personen keine wirkliche Haftung ab. Über entsprechende D&O-Versicherungen, also Directors- and Officers-Policen, sichern sich die Manager gegen persönliche Risiken ab. Die Beiträge für diese Versicherungen zahlt wiederum das jeweilige Unternehmen dessen Manager abgesichert werden soll. Wenn er also gravierende Fehlentscheidungen trifft, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, tut es dem Manager nicht weh. Wir wollen eine verstärkte persönliche Haftung mit möglichst hohen Selbstbehalten. Doch da muss man die Gesetze genau machen, da sonst – wie heute schon – diese Selbstbehalte auch wieder abgesichert werden können.

BSZ: Nützt bei so einem Vorhaben ein nationaler Alleingang?

RAMSAUER: Das ist das Problem. Es müssen andere Länder mitmachen denn sonst ergeben sich bei Boni, Bezahlung und Haftung sofort vielfältige Ausweichmöglichkeiten. Die mutieren bildlich gesprochen schneller als das Schweinegrippevirus. Hier kommen wir zweifellos in Konflikt mit angelsächsisch geprägten Staaten. Doch diesen Konflikt müssen wir austragen, sonst ändert sich in der Finanzwelt nie etwas.

BSZ: Sie wollen auch die Verbraucher vor den Finanzberatern der Banken besser schützen. Wie soll das gehen?

RAMSAUER: Wir müssen die Drückerkolonnen-Verkaufsphilosophie in manchen Banken in den Griff kriegen. Zunächst setzen wir hier auf freiwillige Lösungen. Doch wenn sich die Vernunft nicht durchsetzt, müssen wir nochmals gesetzgeberisch eingreifen. Das Verkaufspersonal darf nicht mit falschen Anreizen unter Umsatzdruck gesetzt werden.

BSZ: Der private Wohnungsbau liegt darnieder, seit die Eigenheimzulage abgeschafft wurde. Die Riesterförderung fängt das nicht auf und jetzt wollen Sie ein Baukindergeld einführen. Wie hoch soll das denn ausfallen?

RAMSAUER: Pro Kind muss sich das als Darlehen schon im fünfstelligen Bereich bewegen, damit sich ein Bauwilliger wirklich auch zur Realisierung seines Bauvorhabens entschließt.

BSZ: Wie wollen Sie das finanzieren?

RAMSAUER: Das wäre eine Staatshilfe, die wir so ähnlich schon einmal hatten und die sich wirtschaftlich auch ein Stück weit selbst trägt. Außerdem ist es eine familienpolitische Maßnahme, die der ganzen Gesellschaft dient. Da lohnen sich die Investitionen.

BSZ: Auch die Erbschaftsteuer soll noch einmal überarbeitet werden. Welche Punkte sollen korrigiert werden?

RAMSAUER: Wir wollen im Grundsatz eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Die einzelnen Bundesländer sollten selbst bestimmen können, wie hoch sie diese ansetzen.

BSZ: Aber spielen denn da ärmere Länder wie Mecklenburg-Vorpommern mit?

RAMSAUER: So eine Regelung wäre im Rahmen des Wettbewerbs unter den Bundesländern durchaus zu bejahen. Wenn sie allerdings nach der Wahl nicht zu machen ist, muss die betriebliche Erbfolgeregelung angepackt werden, das heißt die bürokratische Lohnsummenregel muss geändert werden. Gerade jetzt in der Rezession zeigt sich, dass Firmen die Lohnsumme nicht über Jahre hinweg konstant halten können, nur um die Steuerlast niedrig zu halten. Denn der Markt erfordert Anpassungen der Personalstruktur an die Auftragslage.

BSZ: Ist das der einzige Punkt für Nachbesserungen?

RAMSAUER: Nein, auch bei der Abgrenzung von Betriebs- und Verwaltungsvermögen müssen Korrekturen gemacht werden. Es kann nicht sein, dass beispielsweise eine landwirtschaftliche Fläche, die eine Firma für Expansionszwecke erwirbt, bis zur tatsächlichen Betriebserweiterung als Verwaltungsvermögen angesehen wird und somit voll steuerpflichtig ist. Und auch in der privaten Erbschaftsteuer muss korrigiert werden.

BSZ: Warum?

RAMSAUER: Weil derzeit Geschwister, Neffen und Nichten nicht als Familienangehörige sondern wie Fremde behandelt werden. Außerdem empfinden es viele als ungerecht, dass sie Vermögen, das über Jahre aus schon einmal versteuertem Einkommen aufgebaut haben, beim Vererben noch einmal versteuern müssen. Das muss korrigiert werden.