Dr. Peter Ramsauer
Mitglied des Bundestags | Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

csu
Peter Ramsauer Portrait

Pressemitteilungen

In den Pressemitteilungen finden Sie alle aktuellen Neuigkeiten zu politischen Themen.

Ramsauer: Wir fördern das Ehrenamt mit Erleichterungen beim Feuerwehrführerschein

Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes



Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer setzt sich für weitere Erleichterungen
beim Erwerb des Feuerwehrführerscheins ein. So hat
Ramsauer jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
auf den Weg gebracht.
Ramsauer: „Die vielen Freiwilligen bei der Feuerwehr und bei Katastrophen-
und Hilfsdiensten leisten eine unschätzbare Arbeit zur Rettung von
Gut und Leben. Gerade in den ländlichen Räumen muss der Nachwuchs
gefördert werden. Daher will ich dieses Engagement für unsere Gesellschaft
massiv unterstützen. Beim Erwerb des Feuerwehrführerscheines
will ich jetzt bürokratische Hindernisse ausräumen.
Mit meinem Gesetzentwurf wird der vereinfachte Zugang zur Fahrerlaubnis
für Freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste und technische
Hilfsdienste für Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
möglich. Die Länder haben dann die Handhabe, dies umzusetzen. So
können Kosten gespart und Nachwuchsproblemen entgegengewirkt
werden.“
Noch im Sommer werden die Ressortabstimmung sowie die Anhörung
der Länder und Verbände zu dem Gesetzentwurf stattfinden. Im Frühherbst
ist die Kabinettvorlage geplant.
„Ich weiß die Koalitionsfraktionen an meiner Seite und auch der Bundesrat
hat bereits in der vergangenen Woche einen von Bayern und Sachsen
eingebrachten Vorstoß in diese Richtung mehrheitlich befürwortet.“
Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste
aufrecht zu erhalten, soll daher die Ermächtigungsgrundlage für
eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren,
des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes zum Führen
von Einsatzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75
Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen geschaffen werden. Grundlage ist
eine spezifische Ausbildung und Prüfung. Die Umsetzung und Ausgestaltung
wird den Ländern freigestellt.

Den Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten
stehen immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge bis 4,75
Tonnen bzw. 7,5 Tonnen zur Verfügung. Der Grund ist, dass seit 1999
mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis
zu einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden
dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen
3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis
der Klasse C1 und für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen eine Fahrerlaubnis
der Klasse C erforderlich.
Die Einsatzfahrzeuge sind jedoch aus technischen Gründen schwerer
geworden. Lediglich ältere Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 01.01.1999
ihre Fahrerlaubnis erworben haben, können aufgrund ihres Bestandsschutzes
auch diese schwereren Fahrzeuge mit dem bisherigen Führerschein
der (alten) Klasse 3 fahren. Diese Fahrer wachsen aus Altersgründen
aus dem aktiven Dienst heraus und stehen vielerorts nicht mehr zur
Verfügung.
Zur Kostenersparnis und um Nachwuchsproblemen entgegen zu wirken,
wurden vom Bundesrat, den betroffenen Organisationen sowie MdB’s
insbesondere der CSU-Landesgruppe und MdEP’s Erleichterungen im
Fahrerlaubnisrecht für das Führen von Einsatzfahrzeugen gefordert.
Bundesverkehrsminister Ramsauer hatte dieses Engagement von Beginn
an unterstützt.
Hintergrund und Zahlen
Aktive Mitglieder in den Freiwilligen Feuerwehren:
In Deutschland gibt es rund 1,3 Millionen aktive Feuerwehrleute, davon
gehören 1 Million zu den Freiwilligen Feuerwehren, die in 33.000 Feuerwachen
(davon in Bayern etwa 8.100) ihren Dienst wahrnehmen.
(Laut Feuerwehrhandbuch 2006)
Anzahl und Verteilung ist von Land zu Land unterschiedlich:
In Bayern haben die Freiwilligen Feuerwehren ca. 320.000 aktive Mitglieder.
Zum Vergleich sind es in Baden-Württemberg 107.000, in Nordrhein-
Westfalen 84.000, in Niedersachsen 130.000 oder in Schleswig-
Holstein 49.000.
Während in Bayern auf 1.000 Einwohner 25,7 Freiwillige Feuerwehrleute
entfallen, sind dies z.B. in Baden-Württemberg 9,9, in Nordrhein-
Westfalen 4,6, in Niedersachsen 16,1 oder in Schleswig-Holstein 17,2
(Bundesdurchschnitt: 12,56).