Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte bereits in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf eingebracht, der diese geplante Demonstration zuverlässig unterbunden hätte (BT.-Drs. 14/4754). Der Gesetzentwurf hätte es ermöglicht, befriedete Bezirke auch an Orten von herausragender nationaler und historischer Bedeutung einzurichten. Das hätte beispielsweise das Brandenburger Tor sein sollen. Dort wären dann Demonstrationen generell unzulässig gewesen. Die rot-grüne Mehrheit im Bundestag hat diesen Gesetzentwurf abgelehnt.
Nach aktueller Rechtslage ist ein Verbot der geplanten NPD-Demonstration mit den von Wowereit und Benneter gebrachten Argumenten nicht möglich. Diese Rechtslage ist von SPD und Grünen so gewollt. Es spricht nicht für die Aufrichtigkeit von Wowereit und Benneter, wenn sie mit markigen Worten in die Öffentlichkeit gehen, aber nicht den Mut haben, tatsächlich eine Veränderung der Gesetzeslage zu fordern. Damit stehen sie aber in der Tradition des Bundesinnenministers Schily, der auch immer nur markige Worte findet, dann aber bei den Fraktionen von SPD und Grünen fast nichts durchsetzen kann.