Dr. Peter Ramsauer
Mitglied des Bundestags | Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

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Mein Blog

In meinem Blog möchte ich regelmäßig über meine zahlreichen Begegnungen mit Menschen während meiner Termine berichten oder Sie über aktuelle Themen informieren.

Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten

Einmal mehr hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zu einem sensiblen Bereich gefällt. Am Dienstag erklärten die Karlsruher Richter die Vorschriften zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten für nichtig.

Diese Entscheidung kann, gerade auch für die Strafverfolgung, weit reichende Konsequenzen haben. Die christlich-liberale Koalition wird sich des Themas mit großer Ernsthaftigkeit annehmen.

Tatsächlich wirkt die EU-Vorgabe, sämtliche Telefon- und E-Mail-Verbindungsdaten aufzuzeichnen, auf den ersten Blick unangemessen. Häufig werde ich von Bürgerinnen und Bürgern gefragt, wer Zugriff auf diese Informationen hat und was mit ihnen geschieht.

Das Gesetz wurde jedoch mit großer Rücksicht auf die Privatsphäre ausgearbeitet. So ging es etwa niemals um Inhalte von Telefonaten, Faxen oder E-Mails. Vielmehr wurden ausschließlich Anschluss-Nummern, Teilnehmerkennungen sowie Uhrzeiten
gespeichert.

Karlsruhe hat nun weitere Bereiche genannt, in denen der Datenschutz stärker berücksichtigt werden muss. Grundsätzlich zweifeln aber auch die Richter nicht an der Verfassungsmäßigkeit der
Speicherung solcher Daten.

Und sinnvoll ist sie allemal: In den vergangenen Jahren konnten dank Vorratsdatenspeicherung viele Straftaten verhindert oder aufgeklärt werden – von der Bombendrohung gegen ein Krankenhaus über Banküberfälle bis zur Verbreitung von Kinderpornographie. Wir brauchen also ein verbessertes Gesetz, das sowohl den Datenschutz als auch die Strafverfolgung und -vereitelung im Blick behält.